Kostenübernahme
Neben der Approbation (Berufszulassung als Verhaltenstherapeutin) verfüge ich über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Damit bin ich dazu berechtigt, privat Versicherte sowie Selbstzahler und gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren zu behandeln.
Privatversicherte
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche ist meist im Leistungsumfang des Versicherungsschutzes der Privatversicherten enthalten.
Da sich die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen je nach Kasse unterscheiden, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse zu informieren. In der Regel werden, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen auch, zunächst fünf Probesitzungen bezahlt, bevor dann ein Antrag gestellt werden muss.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den Antragsmodalitäten, um den Ablauf zu beschleunigen.
Beihilfe
In der Regel ist die psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beihilfefähig und die Kostenübernahme ist damit gewährleistet.
Aber auch hier kann es sinnvoll sein, vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle zu halten.
Bitte nehmen Sie auch hier frühzeitig Kontakt auf, um die Antragsmodalitäten zu klären.
Selbstzahler
Natürlich ist es auch möglich, die Psychotherapie aus unterschiedlichen Gründen selbst zu zahlen. Bei der Vergütung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung wird danach mit 100,55€ vergütet.
Gesetzlich Versicherte / Kostenerstattungsverfahren
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Da ich über keine kassenärztliche Niederlassung verfüge, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ist Ihre gesetzliche Kasse bereit, die Kosten zu übernehmen, ist eine Behandlung auch in meiner Praxis möglich.
Vorab können Sie sich bereits mit dem Ablauf der Kostenerstattung vertraut machen. Fragen Sie jedoch trotzdem noch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Schritte für das Antragsverfahren notwendig sind.
Gerne berate ich Sie zum Kostenerstattungsverfahren und unterstütze Sie bei der Antragstellung.