Behandlung
Behandlungsspektrum und Anlässe für eine Psychotherapie
Ich biete Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr meine psychotherapeutische Unterstützung an und arbeite begleitend mit deren Eltern und Bezugspersonen.
Mein Behandlungsspektrum umfasst alle kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder, emotionale Störungen und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes- und Jugendalters.
- Ängste (Trennungsängste, soziale Ängste, spezifische Phobien)
- Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörungen, AD(H)S
- Anpassungsstörungen
- posttraumatische Belastungsstörung
- Depressionen
- selbstverletzendes Verhalten
- Zwänge (Zwangshandlungen/-gedanken)
- Essstörungen (Anorexia und Bulimia nervosa, Binge eating)
- psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen
- Ticstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens (Aggressivität, Delinquenz, Dissozialität)
- funktionelle körperliche Störungen wie z.B. Einnässen/Einkoten
Ablauf
Erstgespräch: Zu Beginn sprechen wir ausführlich darüber, welche Schwierigkeiten und Probleme dazu geführt haben, dass ein psychotherapeutisches Erstgespräch vereinbart wurde. In der Regel stelle ich eine erste Verdachtsdiagnose und wir planen gemeinsam die weiteren Schritte.
Sie können sich vorbereiten, indem Sie Vorbefunde, behandlungsrelevante Berichte etc. zum ersten Termin mitbringen.
Sie können außerdem folgende Dokumente bereits im Vorfeld ausfüllen und zu unserem Termin mitbringen.
Probatorische Sitzungen: Die ersten Sitzungen dienen u.a. dazu, die Problematik diagnostisch einzuordnen. Es geht um das Verstehen der individuellen Symptomatik und darum, herauszufinden, ob eine ausreichende Behandlungsmotivation besteht und ob eine ambulante Psychotherapie, insbesondere Verhaltenstherapie, das passende Behandlungsangebot ist. Hier besteht auch die Möglichkeit, herausfinden, ob Sie und ihr Kind sich bei mir in der Behandlung wohlfühlen.
Behandlungsphase: Wenn die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt sind, so wird der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Abhängig von Alter und Entwicklungsstand der Patienten arbeite ich auch begleitend mit den Eltern und Bezugspersonen. Die Sitzungen finden wöchentlich statt und umfassen 50 Minuten.
Im Therapieverlauf entwickeln wir gemeinsam ein Erklärungsmodell zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik. Das bietet die Grundlage für das Sammeln gemeinsamer Therapieziele.
Methoden: In der Verhaltenstherapie können verschiedene Methoden eingesetzt werden, um den Selbstveränderungsprozess der Patienten anzustoßen und zu begleiten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Psychoedukation, um Informationen zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik zu vermitteln
- kognitive Methoden, um nicht hilfreiche Denkmuster zu entdecken und zu verändern
- soziales Kompetenztraining, um das Verhalten in sozialen Interaktionen zu üben
- Konfrontationsverfahren, um mit einer schrittweisen Konfrontation mit angst- oder zwangsauslösenden Reizen die vorherrschende Angst- oder Zwangssymptomatik zu reduzieren
Verhaltenstherapie
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass unser Verhalten das Ergebnis von bewussten und unbewussten Lernprozessen ist. Unser Denken, Fühlen und Handeln stehen dabei in einer ständigen Wechselwirkung miteinander.
Neben erwünschten Stärken wie zum Beispiel Selbstwertgefühl, Konfliktfähigkeit, soziale Kompetenzen oder auch die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen, können aber auch unerwünschte Reaktionen wie zum Beispiel Ängste, Selbstzweifel und körperliche Stresssymptome erlernt werden.
Es geht um einen therapeutisch begleiteten Selbstveränderungsprozess, in dem die Patienten selber aktiv werden und mit ihren Fähigkeiten und Stärken ihr Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen können.
Schweigepflicht
Ich unterliege als Psychotherapeutin der Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis darf ich keine Informationen weitergeben. Sie werden gegebenfalls gezielt um die Entbindung von der Schweigepflicht von mir gebeten, sofern dies für den Behandlungserfolg notwendig sein sollte.
Auch Kindern und Jugendlichen wird vom Gesetz ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeräumt, sofern sie über ein entsprechendes Einsichts- und Urteilsvermögen verfügen. Dies bedeutet, dass Informationen, die von Ihren Kindern stammen, der Schweigepflicht, auch Ihnen gegenüber als Eltern, unterliegen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.